Leider immer wieder aktuell: Thema Todesstrafe Im Juni dieses Jahres fand ein vom Europarat organisierter Weltkongress gegen die Todesstrafe statt; er endete mit einem dringenden Appell an die USA und Japan die Todesstrafe in ihren Ländern abzuschaffen. Sollten keine Schritte in diese Richtung unternommen werden, drohte der Europarat mit der Aberkennung des Beobachterstatus im Gremium. Die Todesstrafe zählt zu der inhumansten Form der Verbrechensbekämpfung und stellt einen Verstoß gegen die Menschenrechte dar (das Recht auf Leben). Es ist durch Anwendung der Todesstrafe noch nie zu einer Verminderung der Zahl an Verbrechen gekommen. Die christliche – und andere Religionen - verbieten das Töten. Etc., etc., etc...... In Bewusstsein vieler Menschen gerät bei diesem Thema das Gemüt in Erregung. Dem möchte ich gerne einige Überlegungen noch aus einer ganz anderen Sicht hinzufügen: Schon vor längerer Zeit entdeckte mein Mann - den dieses Thema ebenfalls kontinuierlich sehr in Aufregung versetzt – eine interessante Passage in einem Buch über das Leben in der geistigen Welt: "Begegnungen in der unsichtbaren Welt", von Antony Borgia (Verlag: Die Silberschnur). Im Kapitel "FRIEDE AUF ERDEN" heißt es unter anderem: ".. Nach jedem geistigen Gesetz, soweit wir mit ihnen in der geistigen Welt vertraut sind, ist jegliche Legalisierung der Macht, die natürliche Lebensdauer eines Menschen auf der Erde zu beenden, ein Unrecht. Um die Bestimmungen aus einem Erlass zu verwenden, der Ursache für kirchliche Uneinigkeit in meine eigenen Vaterland war: " Kein Fürst, Mensch, Prälat. Staat oder Machthaber, gleich ob geistig oder weltlich, hat das Recht, irgendeine Art von Macht, Jurisdiktion, Vorrang, Autorität, Bevorrechtigung oder Privileg über geistige Gesetze auszuüben", unter denen "Du sollst nicht töten" eine hervorragende Stellung einnimmt. Was sagen die Gesetze der Erde in diesem Zusammenhang?...... Im Falle eines Einzelnen sagen sie de facto: Dieser Mensch hat durch Töten eines anderen Menschen das Gesetz gebrochen. Wir haben für ihn deshalb in dieser Welt keine weitere Verwendung. Wir nichts über die Gesetze der jenseitigen Welt; dennoch muss die jenseitige Welt ihn aufnehmen. Für unsere Welt ist er zu schlecht.... Vorgeblich tun wir das zur Abschreckung für andere, aber in Wahrheit wollen wir ihn lossein, weil das die billigste und befriedigendste Art und Weise ist, mit ihm umzugehen............ Nimmt man etwa an, dass alle diese verworfenen Männer oder immerhin ein wesentlicher Teil von ihnen, bei ihrem Übergang, "ein neues Leben begonnen haben", sie zwar in keinem sine Engel geworden sind, aber zumindest einige Zeichen der Reue erkennen lassen? Es wäre ein Gipfel der Torheit, so etwas zu denken. Allein schon die Art und Weise ihres Übertritts hat in vielen Fällen nur dazu gedient, ihren Hass zu steigern, und so ist es jetzt ihr Ziel, wo und wann immer möglich Rache zu üben. ............ Genau das hat die Erde getan. Sie hat die Last des Bösen abgeworfen auf uns in der geistigen Welt, denn nicht nur habt ihr uns die bösen Männer selbst zugesandt, sondern wir hier müssen euch helfen, die Dinge bei euch in Ordnung zu bringen. Welches Recht hat die Erde, sich ihrer Pflichten zu entziehen und sie auf die Menschen in der geistigen Welt abzuwälzen? Auf welches göttliche Gesetz gründet sich das Verfahren, dass ein Individuum, wenn es ein bestimmtes Verbrechen begeht, von der Erde in die Geisteswelt abgeschoben wird?....... Wandel des Herzens ist etwas Revolutionäres, aber nur durch solche revolutionären Methoden lässt sich die Erde vor zukünftigem Unheil retten.... Die Gruppe böser Menschen in der geistigen Welt, die von der Erde hierher geschickt worden sind, sind zur Zeit keineswegs untätig oder machtlos. Sie sind außerordentlich aktiv und mächtig. An den Erdenmenschen liegt es, ihnen keine Gelegenheit zu verschaffen, durch die ihre bösen Absichten verwirklicht werden können. Während die Führer der Erde versuchen, kurzlebige Friedenspläne auf der Erde zu verfolgen, tun die Bösen ihr Äußerstes, diese Pläne zu stören und ihre üblen Kräfte auf jede erdenkliche Weise zur Geltung zu bringen....... Ende des Buchzitates Eine positive Überraschung war für mich auf dem 10. Kongress der Vereinten Nationen im April 2000 zum Thema: " Kriminalität –Prävention und der Umgang mit den Tätern" ("Prevention of Crime and the Treatment of Offenders") von "RESTORATIVER (-Wiederherstellender- ) GERICHTSBARKEIT" zu hören! Restorative Gerichtsbarkeit ist ein neuer aber auch schon sehr alter Gedanke in der Gerichtsbarkeit, für den in letzter Zeit wieder zunehmendes Interesse besteht unter denen, die Gesetze beschließen, bzw. in der Gerichtsbarkeit tätig sind, und zwar in mehreren Ländern auf der ganzen Welt. Z.B. ist ein Opfer-Täter Mediationsprogramm in Kanada etabliert, in den USA, England, Frankreich, Österreich, Norwegen und Finnland; "Familiengruppenkonferenzen" werden routinemäßig in Neuseeland, Australien, England, USA und Kanada eingesetzt. Untersuchungen haben eine Anzahl von Vorteilen dieser restorativen Modelle gezeigt:
Deffinition des Begriffes: Restorative Gerichtsbarkeit ist ein Verfahren, im Zuge dessen alle Beteiligten einer kriminellen Handlung (Opfer, Täter, Mitbetroffene, etc) zusammenkommen und gemeinsam einen Weg zur Lösung und Wiedergutmachung des Geschehenen suchen und beschließen; Bearbeitung sämtlicher Folgen des Vergehens für Opfer, Umgebung und auch für den Täter und seine Umgebung (Schamgefühle der Familie, Schuldgefühle des Täters – daher Möglichkeit der Reue und sich zu entschuldigen,...); Sicherstellung, dass alles Beschlossene vom Täter auch durchgeführt wird....... Bis hin zur Bearbeitung der Vorgänge –Konflikte- die möglicherweise schon vorher bestanden, und zur Tat geführt haben. Die Kriminaltat wird vorrangig als ein Vergehen gegen eine menschliche Beziehung betrachtet, erst sekundär als ein Vergehen gegen ein Gesetz. Es werde zwei Wege aus einer Kriminaltat gesehen: Der eine endet mit einer noch stärkeren Verfeindung zwischen Opfer und Täter, daher mehr Angst vor weiteren Untaten, noch mehr Zerstörung, Respektlosigkeit und Substanzverlust. Der andere ist, die Ungerechtigkeit erkennen, eingestehen, wiedergutmachen, die Zukunft klären, so dass mehr Zufriedenheit, eine bessere Beziehung und Zusammenarbeit zu erwarten ist..... Die Meinung besteht, dass in diesem restorativen Prozess letztlich der Täter aufholt in seinem Mangel an Verantwortungsbewusstsein, sozialen Empfinden, sich emotionell weiterentwickelt, und für sein zukünftiges Leben dazu lernt, ein "besseres Mitglied der Gemeinschaft" wird. (Nach Auszügen aus dem "Handbuch für restorative Gerichtsbarkeit, von U.N.Alliance of NGO´s, 1998) Der Beitrag der Österreichischen
Frauenföderation zu dieser Konferenz war: Zusammengestellt von Renate Amesbauer
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